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Temporäre Lifeline-Systeme: Absturzsicherung mit BG-BAU-Förderung

Safetech GmbH 09.08.2026 Absturzsicherung, PSAgA, BG BAU, Dacharbeiten

Temporäres Lifeline-System bei Dacharbeiten
Temporäre Lifeline-Systeme ermöglichen eine flexible Absturzsicherung bei Arbeiten auf Dächern und an wechselnden Einsatzorten.

Arbeiten auf Dächern, im Holzbau oder bei Montageeinsätzen erfordern eine Absturzsicherung, die zur konkreten Gefährdung passt. Können vorrangige technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht eingesetzt werden, kann ein temporäres Lifeline-System in Verbindung mit geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eine flexible Lösung sein. Entscheidend sind dabei nicht nur die einzelnen Komponenten, sondern das geprüfte Gesamtsystem, eine fachgerechte Anwendung und ein vorbereitetes Rettungskonzept.

Was ist ein temporäres Lifeline-System?

Eine temporäre Lifeline ist eine mobile, horizontal gespannte Sicherungsleine. Sie wird für die Dauer der Arbeiten an geeigneten, ausreichend tragfähigen Strukturen befestigt und anschließend wieder abgebaut. Die Anwenderin oder der Anwender verbindet sich über ein kompatibles Höhensicherungsgerät und einen Auffanggurt mit dem System und kann sich entlang des gesicherten Arbeitsbereichs bewegen.

Nach den Vorgaben der BG BAU wird die Lifeline oberhalb des Körperschwerpunkts installiert und gespannt. Das System muss zur Arbeitssituation, zur vorhandenen Tragstruktur und zur eingesetzten PSAgA passen. Die erforderliche lichte Höhe sowie die Angaben des Herstellers sind bei der Planung zwingend zu berücksichtigen.

Wann ist eine temporäre Lifeline sinnvoll?

Temporäre Lifeline-Systeme kommen insbesondere bei Montage-, Richt- und Dacharbeiten sowie bei Arbeiten in oder an Dachkonstruktionen infrage. Sie sind für wechselnde Einsatzorte interessant, weil sie mobil verwendet und nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt werden können.

Eine Lifeline ersetzt jedoch weder die Gefährdungsbeurteilung noch vorrangige kollektive Schutzmaßnahmen. Seitenschutz, Gerüste, Auffangnetze oder andere technische Lösungen sind zuerst zu prüfen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht möglich oder für die konkrete Tätigkeit nicht zweckmäßig sind, wird der Einsatz von PSAgA betrachtet. Diese Reihenfolge folgt dem STOP-Prinzip im Arbeitsschutz.

Welche Komponenten gehören zum System?

Ein vollständiges temporäres Lifeline-System besteht nicht nur aus einem Seil. Für die BG-BAU-Förderung gehören dazu:

  • die temporäre Lifeline,
  • ein kompatibles Höhensicherungsgerät (HSG) und
  • ein geeigneter Auffanggurt.

Hinzu kommen geeignete Anschlagmöglichkeiten und – abhängig vom System – weitere Verbindungselemente. Alle Bestandteile müssen aufeinander abgestimmt, bestimmungsgemäß verwendet und vor dem Einsatz kontrolliert werden. Improvisierte Kombinationen können die Schutzwirkung des Gesamtsystems beeinträchtigen.

Seiltechnik und Karabiner eines temporären Lifeline-Systems
Seil, Läufer und Verbindungselemente müssen als kompatibles Gesamtsystem eingesetzt werden.

Sicher arbeiten: Rettungskonzept, Unterweisung und Übung

Wer PSAgA einsetzt, muss bereits vor Arbeitsbeginn klären, wie eine verunfallte Person unverzüglich gerettet werden kann. Die BG BAU fordert deshalb ein Rettungskonzept, eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung und eine Unterweisung der Beschäftigten. Die Rettung ist praktisch zu üben. Bei Arbeiten mit Absturzgefahr ist außerdem ein geeigneter Schutzhelm mit Kinnriemen erforderlich.

Auch die freie Fallstrecke und der benötigte Sicherheitsabstand unterhalb des Arbeitsplatzes müssen stimmen. Welche Werte gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Systemkonfiguration und den Herstellerangaben. Planung, Montage und Anwendung gehören daher in fachkundige Hände.

Anwendung eines Lifeline-Systems mit PSAgA und Auffanggurt
Auffanggurt, Höhensicherungsgerät und Lifeline müssen aufeinander abgestimmt sein.

HOLD® als Beispiel für ein temporäres Lifeline-System

Das HOLD®-System der Fall Protection Engineering GmbH ist ein Beispiel für eine temporäre horizontale Lifeline. Der Hersteller weist das System gemäß EN 795:2012 Typ B/C und CEN/TS 16415:2013 Typ B/C aus. In der aktuellen Anforderungsliste der BG BAU wird HOLD® unter den förderfähigen Systembeispielen aufgeführt. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert; vor einer Bestellung sollte deshalb immer der aktuelle Stand geprüft werden.

Safetech bietet das HOLD®-System im Arbeitsschutz-Shop an und unterstützt bei der Auswahl einer passenden Systemkonfiguration.

BG-BAU-Förderung: 50 Prozent, maximal 450 Euro

Die BG BAU fördert ein temporäres Lifeline-System aktuell mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch mit 450 Euro pro System. Als förderfähiges System gelten dabei die Lifeline, das Höhensicherungsgerät und der Auffanggurt als zusammengehörige Ausstattung.

Die Förderfähigkeit hängt von den jeweils aktuellen Bedingungen der BG BAU und der konkreten Systemausführung ab. Unternehmen sollten die Voraussetzungen deshalb vor der Anschaffung prüfen und den Antrag entsprechend den Vorgaben der BG BAU stellen. Maßgeblich sind die Informationen auf der Seite „Temporäres Lifeline-System“ der BG BAU.

Checkliste vor der Auswahl

  • Ist die Gefährdungsbeurteilung für die konkrete Tätigkeit aktuell?
  • Wurden vorrangige technische und organisatorische Schutzmaßnahmen geprüft?
  • Sind geeignete, ausreichend tragfähige Strukturen zur Befestigung vorhanden?
  • Sind Lifeline, HSG, Auffanggurt und Verbindungselemente kompatibel?
  • Reichen lichte Höhe und Sicherheitsabstand für das gewählte System aus?
  • Liegt ein Rettungskonzept vor und wurde die Rettung praktisch geübt?
  • Sind Beschäftigte unterwiesen und für die Anwendung qualifiziert?
  • Erfüllt das konkrete Set die aktuellen Förderbedingungen der BG BAU?

Fazit: Flexibel sichern, sorgfältig planen

Temporäre Lifeline-Systeme können Dach-, Holzbau- und Montagearbeiten flexibel absichern, wenn vorrangige Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden können. Ihre Sicherheit hängt von einer fachgerechten Planung, kompatiblen Komponenten, der richtigen Anwendung und einer vorbereiteten Rettung ab. Die BG-BAU-Arbeitsschutzprämie kann die Anschaffung eines geeigneten Gesamtsystems finanziell unterstützen.

Sie möchten wissen, welches temporäre Lifeline-System zu Ihrem Einsatzbereich passt? Safetech berät Sie zu Auswahl, Systemkonfiguration und den aktuellen Fördervoraussetzungen.

Häufige Fragen zu temporären Lifeline-Systemen

Wann darf ein temporäres Lifeline-System eingesetzt werden?

Ein temporäres Lifeline-System kommt infrage, wenn vorrangige technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich oder für die konkrete Tätigkeit nicht zweckmäßig sind und die Gefährdungsbeurteilung den Einsatz geeigneter PSAgA vorsieht.

Welche Komponenten gehören zu einem förderfähigen System?

Nach der aktuellen BG-BAU-Arbeitsschutzprämie besteht das förderfähige System aus der temporären Lifeline, einem kompatiblen Höhensicherungsgerät und einem geeigneten Auffanggurt.

Wie hoch ist die Förderung der BG BAU?

Die BG BAU fördert aktuell 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 450 Euro pro förderfähigem Lifeline-System. Die jeweils gültigen Bedingungen sollten vor der Anschaffung direkt bei der BG BAU geprüft werden.

Sind Unterweisung und Rettungskonzept erforderlich?

Ja. Der Einsatz von PSAgA erfordert eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der Beschäftigten und ein auf die Arbeitssituation abgestimmtes Rettungskonzept. Die Rettung muss praktisch geübt werden.

Safetech GmbH Arbeitssicherheit
PSAgA und Lifeline als abgestimmtes System

Auffanggurt, Höhensicherungsgerät, Verbindungselemente und Lifeline müssen für den konkreten Einsatz geeignet und miteinander kompatibel sein.

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