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BG Bau fördert den Kauf von Schutzhelmen nach DIN EN 397

Safetech GmbH 29.01.2016 Arbeitsschutz Ausrüstung

In bestimmten Bereichen, wie Hoch- und Tiefbau, Abbruch- und Umbauarbeiten, Montagearbeiten oder bei Tätigkeiten bei denen Hebezeuge, Krane eingesetzt werden oder auf Gerüsten gearbeitet wird oder über Kopf, ist auch bei Ausschöpfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen mit Gefährdungen für den Kopf zu rechnen und daher Kopfschutz einzusetzen.

Die Anforderungen an Kopfschutz für den gesamten Baubereich werden grundsätzlich von der DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) abgedeckt. Schutzhelme aus dem Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen eingesetzt werden, wenn sie außerdem die DIN EN 397 erfüllen und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind. Bergsteigerhelme haben i.d.R. keine vorstehenden Schirme, so dass das Gesichtsfeld weniger eingeschränkt ist, sie verfügen i.d.R. nicht über eine „Regenrinne“. Der 4-Punkt-Kinnriemen fördert einen guten Sitz des Helmes, der bedingt durch die Bauart einen kopfnahen Schwerpunkt hat und damit einen erhöhten Tragekomfort bietet.

Der beim Bergsteigerhelm mitgelieferte Kinnriemen kann derzeit auf Grund der Anforderungen nach der Norm DIN EN 12492 nicht verwendet werden, da dieser Kinnriemen im Vergleich zu den Anforderungen beim Industrieschutzhelm erst bei zu hoher Zugkraft (500 N) öffnet und damit eine Strangulationsgefahr besteht. Voraussetzung für die Förderung von Industrie-Schutzhelmen im Bergsteigerdesign durch die BG BAU ist, dass diese Helme nach DIN EN 397 zertifiziert sind und zwingend mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind. Anstoßkappen, Industrie-Schutzhelme, Hochleistungshelme und Bergsteigerhelme die den Anforderungskatalog nicht erfüllen, werden von der BG BAU nicht gefördert.

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Das müssen Sie tun

  • Sie müssen Mitglied der BG Bau sein.
  • Sie füllen den Förderungsantrag (siehe unten) aus und senden diesen mit der gültigen Rechnung an die BG Bau (Antrag muss direkt bei der BG Bau gestellt werden.)
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